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Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie den Sammelposten

Für die Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft werden, gelten neue Grenzen. Aufzeichnungspflichten bestehen erst bei Wirtschaftsgütern, die mindestens 250€ kosten (bisher 150€) – dies ist auch die neue Grenze für den Sammelposten, der über 5 Jahre abzuschreiben ist. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden können, wird von 410€ auf 800€ angehoben.