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Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung scheitert am Selbstkontrahierungsverbot

In einem aktuellen Streitfall hat das FG Köln (7.12.16, 9 K 2034/14) eine für die Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung abgelehnt. Begründung: Die Mehrheitsgesellschafter einer Besitz-GbR waren nicht vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Damit war es für sie nicht möglich, das Vermietungsverhältnis mit der Betriebs-GmbH ohne Zustimmung des Minderheitsgesellschafters zu beherrschen.