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Dienstwagen: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil

Mit zwei Entscheidungen hat der BFH hat eine Ungleichbehandlung bei der Dienstwagenbesteuerung beendet. Seiner Auffassung nach müssen Pkw-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, auch bei der 1%-Methode steuermindernd berücksichtigt werden.

Sollten die übernommenen Beträge den geldwerten Vorteil übersteigen, ergeben sich jedoch weder Werbungskosten noch ein negativer Arbeitslohn.