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Private Nutzung eines Firmenwagens: Keine Besteuerung für Zeiten der Untüchtigkeit

Dürfen Arbeitnehmer den Firmenwagen nach den arbeitsvertraglichen Regelungen für volle Monate nicht privat nutzen, wenn sie krank und damit fahruntüchtig sind, ist für diesen Zeitraum kein geldwerter Vorteil zu versteuern. Das hat das FG Düsseldorf (24.1.17, 10 K 1932/16 E) entschieden.