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Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen

Der Gesetzgeber hat die Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend ab dem 1.1.2017 von 150€ auf 250€ angehoben. Dies soll vor allem einen Vereinfachungseffekt bei Barumsätzen bewirken. Bei Kleinbetragsrechnungen werden geringere Anforderungen an den Vorsteuerabzug gestellt. So sind beispielsweise die Angabe des Leistungsempfängers sowie der gesonderte Umsatzsteuerausweis entbehrlich.