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Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand als Gestaltungsvariante

Nach § 82b EStDV können größere Erhaltungsaufwendungen bei Wohngebäuden über zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Eine solche Verteilung kann sich anbieten, um Progressionswirkungen abzumildern.

Die Verteilungsregelung ist allerdings nur für Gebäude vorgesehen, die im Zeitpunkt der Leistung nicht zu einem BV gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen. Bei gewerblich vermieteten Objekten scheidet eine Verteilung folglich aus.